GPR protestiert gegen neue LIV-Anrechnung für Schulen |
In
einem Protestschreiben an die Kultusministerin versucht
der Geamtperonalrat in Heppenheim der Verantwortlichen
deutlich zu machen, welche enormen Probleme die erneute
Erhöhung des LIV-Anrechnungsfaktors für die
Ausbildungsschulen bedeutet.
Er
fordert eine Rücknahme und statt dessen
·
Anrechnungsstunden für Mentorinnen und Mentoren
· Rücknahme der geplanten
Erhöhung des Anrechnungsfaktors der
Lehrerinnen und Lehrer im
Vorbereitungsdienst an den Schulen
· eine Zuweisung von
Ressourcen für Ausbildung, die sich an den real zu
erbringenden
Ausbildungsleistungen und dem Ziel einer guten
Ausbildung
orientiert.
Erklärung des GPRLL zur
LIV-Anrechnung |
Quereinsteigererlass: Ab 1.2.12 ausgesetzt |
Vorläufig wird es keine
weiteren Quereinsteiger in den Hessischen Schuldienst
geben. Das Hessische Kultusministerium hat in einem
Erlass den Schulämtern mitgeteilt, dass man vom
1.Februar an, den "Quereinsteigererlass" nicht mehr
anwenden wolle.
Ausgenommen sind besonders gesuchte Fachrichtungen an
beruflichen Schulen.
KollegInnen die vorher in
das Verfahren aufgenommen wurden, dürfen dieses zu Ende
führen.
zum Erlass
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Sommerferienbezahlung für befristet Angestellte -
Vor den Ferien aktiv werden! |
Der Erlass des HKM über die Sommerferienbezahlung für
Angestellte mit befristeten Verträgen sieht nur folgende Fallgruppen vor:
• Wenn die befristet beschäftigte Lehrkraft bis zum
Beginn der Sommerferien eingesetzt ist, die vertretene Kraft während der
gesamten Sommerferien ausfällt und die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses
(inklusive Sommerferien) min-destens 39 Wochen umfasst, wird der bestehende
befristete BAT-Vertrag bis zum Ende der Sommerferien verlängert.
• Sofern über die Sommerferien hinaus noch ein Vertretungsbedarf besteht,
kann das Staatliche Schulamt nach eigenem Ermessen eine weitere Verlängerung
vornehmen (bei Gesamtvertragsdauer einschließlich der Sommerferien von
mindestens 39 Wochen).
• Wenn eine zu vertretende Lehrkraft genau vom 1.8. bis zum 31.7. des
folgenden Kalenderjahres ausfällt, zum Beispiel wegen einer Abordnung, kann
der befris-tete BAT-Vertrag diesem Zeitraum angepasst werden. Möglich ist
auch eine Vertragsdauer vom ersten Unterrichtstag bis zum Ende der
Sommerferien.
In diesen Fällen kann ein Vertrag über die
Sommerferien geführt werden. Voraussetzung ist aber immer, dass während der
Ferien ein Vertretungsgrund besteht.
Es ist wichtig, dass hier vor
den Ferien gehandelt wird. Nach den Ferien können keine
rückwirkenden Verträge geschlossen werden.
Hier sind vor allem die Schulleitungen und die
Schulpersonalräte gefordert - und natürlich die Betroffenen selbst.
|
Umfang ausgleichsfreier Mehrarbeit bei
teilzeitbeschäftigten verbeamteten
Lehrkräften |
Verbeamtete Lehrkräfte sind dazu verpflichtet,
im Umfang von maximal drei Unterrichtsstunden
im Monat Mehrarbeit zu leisten, ohne hierfür einen zeitlichen oder
finanziellen Ausgleich zu erhalten (§ 85 Abs. 2 HBG).
Da diese Regelung nicht zwischen
vollbeschäftigten oder teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten
unterscheidet, war streitig, ob von Teilzeitbeschäftigten ebenfalls eine
ausgleichsfreie Mehrarbeit von insgesamt drei Stunden monatlich verlangt
werden
kann oder nur eine anteilmäßige Mehrarbeit.
Zwischenzeitlich liegt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vor.
Danach kann von teilzeit-beschäftigten Beamtinnen und Beamten nur eine
ausgleichsfreie Mehrarbeit verlangt werden, die ihrem individuellen
Beschäftigungsumfang entspricht, also z.B. bei einem Beamten mit
halber Stelle 1,5 Stunden pro Monat.
(Aus: Rundschreiben des Staatlichen Schulamts) |
Lebensarbeitszeitkonto
Die GEW lehnt das "Trostpflästerchen" LAK als ungedeckten Scheck auf
die Zukunft ab. Die Lehrkräfte brauchen Entlastung jetzt! |
Rückwirkend zum 1.1.2007
wird Lehrerinnen und Lehrer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres ohne
Antrag pro Kalenderwoche eine halbe Pflichtstunde (das heißt die „42. Stunde
Wochenarbeitzeitstunde“) auf einem Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben -
das ergibt eine Gutschrift von 26 Pflichtstunden/Jahr auf das LAK bei voller
Stelle. (Teilzeitbeschäftigte bekommen eine anteilige Anrechnung).
Für Krankheitszeiten von mehr als 6 Wochen entfällt die Zeitgutschrift.
Keine Gutschrift erfolgt ebenfalls für Zeiten einer Beurlaubung, Elternzeit,
Freistellung für Privatschuldienst.
Im
Umfang der „angesparten“ Stunden reduziert sich die Pflichtstundenzahl im
letzten Schuljahr vor Eintritt in den – bis dahin auf 67 Jahre
hinausgeschobenen – Ruhestand. Nur wenn die Stundenzahl dem Umfang der
persönlichen Pflichtstundenzahl eines Schulhalbjahres entspricht, ist auch
ein früherer Eintritt in den Ruhestand möglich, der bekanntlich bei
Lehrkräften nicht mit Erreichung des Pensionsalters zusammenfällt, sondern
erst zum Ende des darauf folgenden Schulhalbjahres eintritt.
Vorzeitige Inanspruchnahme nach mindestens vier Jahren Ansparzeit ist auf
begründeten Antrag hin möglich.
Schwerbehinderte KollegInnen erhalten keine Gutschrift.
Auch die über
50-jährigen Beschäftigten lässt der öffentliche Arbeitgeber nicht allein:
Sie dürfen -auf Antrag - eine halbe Stunde/Woche ansparen - wenn Sie ihre
Arbeitszeit jetzt um eine halbe Stunde /Woche erhöhen!
WAS MUSS ICH TUN?
Jugendliche unter 50
Jahren nichts! Die Gutschrift erfolgt automatisch und ohne Antrag.
Lehrkräfte über 50
Jahren - auch nichts! >
ES SEI DENN, sie wollen ab dem kommenden Schuljahr ihre Pflichtstundenzahl
freiwillig um eine halbe Stunde erhöhen. >
Das muss bis zum 31.3. beantragt werden. >
Wer das tun will, bekommt dann auch diese halbe Stunde auf ein Konto
gutgeschrieben - de facto leistet er freiwillig eine halbe Vorarbeitsstunde.
Das kann man natürlich auch zu einem späteren Zeitpunkt für das dann
folgende Schuljahr beantragen.
Info der GEW-Rechtsstelle
Zur Erinnerung: 2003 verordnete die
Landesregierung im Rahmen der „Operation Sichere Zukunft“ den Beamtinnen und
Beamten eine nach dem Alter gestaffelte Arbeitszeitverlängerung auf bis zu
42 Stunden (bis 50 Jahre: 42 Stunden, bis 60 Jahre: 41 Stunden, ab 60: 40
Stunden). Für Lehrerinnen und Lehrer wurde diese Arbeitszeitverlängerung auf
ein bundesweites Rekordniveau in einer Pflichtstundenerhöhung um 1 Stunde
(bis 50) beziehungsweise ½ Stunde (bis 60) umgesetzt („Koch-Stunde“).
Vor der Landtagswahl 2008 wuchs der Druck auf
die Landesregierung, diese Arbeitszeitverlängerung zurückzunehmen. Da kam
der Vorsitzende des Beamtenbunds Walter Spieß gerade recht und „vereinbarte“
mit Innenminister Bouffier, dass die 42. Stunde (für Beamte bis 50) auf ein
„Lebensarbeitszeitkonto“ gehen sollte, das dann zu einem früheren Eintritt
in den– bis dahin auf 67 Jahre hinausgeschobenen – Ruhestand führen sollte.
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Betriebliches Eingliederungs-mangement |
Die Rückkehr in den Schuldienst nach längerer
Krankheit ist für Lehrkräfte nicht immer ganz einfach.
Gesamtpersonalrat und Schulamt haben gemeinsam
eine Regelung als Dienstvereinbarung getroffen, die den Schulen Hilfen für
ein schonendes Vorgehen aufzeigen soll, damit Rückfälle weitgehend vermieden
werden können.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
(BEM)
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Kerncurricula
HKM empfiehlt "Herangehen in kleinen Schritten" |
Die Entwürfe der Kerncurricula machen deutlich,
dass viel Arbeit auf die Fachkonferenzen zukommen wird. Jede Schule soll für
jedes Fach die Aufgaben der Lehrplankommissionen übernehmen, denn Inhalte
werden nur noch in groben Zügen angedeutet.
Der GPR hat im Schulamt nachgefragt, wann die
KollegInnen angesichts der akuten Überlastung mit anderen Aufgaben das bitte
machen sollen.
Seitens des Schulamts wurde betont, dass es
nicht darum gehe am 1.8.2011 fertige Curricula herzustellen. Es handle sich
"um einen Prozess" der über mehrere Jahre gehen werde. "Schulen sollen sich
auf den Weg machen.."
mehr im GEW-Info |
"Kleines Budget"
als weiterer Schritt zur "Selbstständigen Schule" |
Die Einführung des "kleinen Budgets" soll als
weiterer Schritt zur "Selbstständigen Schule" verstanden werden.
Dabei geht es um die Selbstverwaltung der
Budgets Lernmittelfreiheit, "Verlässliche Schule", Lehrerfortbildung und
ICTechnologie. Die Schulen dürfen, wenn sie daran teilnehmen wollen, die für
diese Budgets zugewiesenen Gelder nach Bedarf übertragen und auch über einen
dreijährigen Zeitraum ansparen (falls etwas übrig bleiben sollten). Das ist
für viele Schulleitungen nicht uninteressant. Der Haken dabei: Es gibt keine
zusätzliche manpower, die Buchungsarbeiten müssen zusätzlich mit den
vorhandenen Ressourcen geleistet werden.
Teilnahme wird durch Beschluss der
Schulkonferenz nach Anhörung der Gesamtkonferenz beantragt.
Selbstverständlich muss die Budgetplanung von der SL der GK vorgelegt werden
(§133 HSchG). Das ist bereits jetzt schon Rechtslage (wird aber oft
ignoriert).
Im zweiten Schritt (ab 2012) soll dann die
Selbstverwaltung des gesamten Personalbudgets geleistet werden("Großes
Budget"). Selbst hier soll keine zusätzliche Arbeitskraft gestellt werden.
Buchhalter statt Lehrer
Aus dem HKM wird darauf hingewiesen, dass
man ja dann Gelder aus dem Personalbudget für Buchhalter verwenden könne.
Man habe ja bald 105% Lehrerzuweisung, da wäre dann genug
Spielraum !
Kleines
Schulbudget - GEW-Info
PPP-Vortrag für Schulleiterdienstversammlungen (3,6 mb)
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BAT-Verträge: Wieder Ärger bei der Ferienbezahlung |
Dem GPRLL sind eine Reihe von Fällen bekannt
geworden, bei denen es bei der Ferienbezahlung wieder zu Schwierigkeiten
gekommen ist. Er hat gegen die restriktive Auslegung des entsprechenden
Erlasses gegenüber der Dienststelle protestiert. Es wurde vereinbart, dass
die bekannt gewordenen Fälle noch einmal überprüft werden.
In verschiedenen Schulämtern Hessens machen
Schulleitungen und Personalräte immer öfter die Erfahrung, dass ihnen die
Vergabe dringend benötigter Vertretungsverträge nicht genehmigt wird. Statt
dessen verweisen die Schulämter die Schulen auf die Mittel der
"Verlässlichen Schule"(VSS).
Auch im Heppenheimer Schulamt wird diese
Praxis bestätigt. Es werde jetzt genau darauf
geachtet, ob die 5-Wochen-Frist eingehalten ist, in der eine ausfallende
Lehrkraft mit den VSS - Mitteln vertreten werden muss.
Das führt dazu, dass KollegInnen, deren
Vertrag während des Schuljahres auf einen anderen Befristungsgrund
umgewidmet werden soll, plötzlich nicht mehr nach den besseren
Vertretungsverträgen, sondern nur nach VSS bezahlt werden - obwohl sie de
facto die gleiche Arbeit an der Schule weitermachen.
Gleichzeitig verlieren sie so das Anrecht auf
Ferienbezahlung. |
Zentrale Lehrerzuweisung:
Das dickste Sparschwein ist Herr Weiler
|
Immer mehr entpuppt sich die im vergangenen Schuljahr
eingeführte „Zentrale Lehrerzuweisung“ als Mittel zur Einsparung von
Stellen. Bis in die Klassenbildung der einzelnen Schulen hinein versucht die
von Jürgen Weiler geleitete Abteilung II.6 des HKM hineinzuregieren. Gerade
bei Grenzfällen, bei denen der Klassenteiler nur um einen oder zwei Schüler
im Jahrgang überschritten wird, sind Schulen gedrängt worden, (zu) große
Klassen zu bilden.
In
permanenten "Plausibiltätsprüfungen" müssen Schulämter und Schulen
nachweisen, dass sie bei den Bedarfsberechnungen die engste Linie fahren.
Den Schulen wird klar gesagt, dass zuerst die "Pflicht" und dann die "Kür"
käme. Mit anderen Worten: Der Freiraum für Schulen zur Bildung von Ag's wird
ebenso beschnitten wie der Spielraum für pädagogische Entscheidungen bei der
Bildung von Klassen.
Im
Herrschaftsjargon der HKM - Bürokratie wird übrigens davon gesprochen, es
sei bisher zuviel "geschummelt" worden (als ob sich jemand persönlich
bereichert hätte) und es gehe um "Transparenz". |
VGH-Beschluss bestätigt GPRLL :
Ziel- oder Leistungs-vereinbarungen unterliegen dem
Beteiligungsrecht |
Dienst-, Ziel-, oder Leistungsvereinbarungen
sind Maßnahmen im Sinne des HPVG, wie Erlasse und Verfügungen auch und
unterliegen dem Beteiligungsrecht der Personalräte.
Dies ist verkürzt zusammengefasst das Ergebnis
des Beschlussverfahrens, das der GPRLL angestrengt hatte.
Anlass waren die Zielvereinbarungen, die das
Schulamt in Heppenheim mit Schulleitern verschiedener Schulen im
Aufsichtsbereich abgeschlossen hatte. Dort hatten die Schulleitungen ihre
Schulen (lies: die Lehrkräfte) vertraglich verpflichtet, an landesweiten
Projekten (z.B. Sinus) teilzunehmen. Damit waren immer auch zusätzliche
Arbeiten verbunden, i.d.R. ohne zusätzliche Entlastung der Beschäftigten.
Der GPRLL berief sich auf § 74 Abs.1 Satz 2,
wonach "Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und zur Erleichterung des
Arbeitsablaufs..." der Mitbestimmung unterliegen.
Die positive Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofes Hessen hat Auswirkungen auf die Praxis der
Personalräte in allen Verwaltungsstufen. Insbesondere bei
Dienstvereinbarungen, die das Schulamt mit Schulleitungen abschließen will
müssen sie in Zukunft darauf achten, dass dies nicht an ihnen vorbei
geschieht.
Ein lesbare Zusammenfassung des
VGH-Beschlusses findet sich rechts im Downloadbereich. |
TV-H Mitbestimmung der Schulpersonalräte bei
Einstufung von Angestellten |
Mit der Überleitung der Angestelltenverträge in
den Tarifvertrag - Hessen (TV-H) ändert sich für die Betroffenen auch die
Einstufung in die Gehaltsstufen. Hier wurde eine ganz neue Struktur
geschaffen, in die die Beschäftigten "eingepasst" werden müssen. Dabei geht
es vor allem um die Anerkennung von bisherigen Arbeitszeiten. Je mehr
anerkannt werden, desto höher die Einstufung.
Die Zuordnung der Entgeltgruppen und der Entgeltstufen nach dem TV-H und dem
TVÜ-H fällt grundsätzlich unter das Mitbestimmungsrecht des örtlichen
Personalrates.
Der Personalrat hat mitzubeurteilen, ob die Eingruppierung
richtig erfolgt ist, also die beabsichtigte Eingruppierung mit dem
anzuwendenden Tarifvertrag oder dem sonst anzuwendenden Entgeltsystem im
Einklang steht.
Um diese Aufgabe zu erfüllen, hat der Personalrat auch den
Anspruch, die zur Beurteilung notwendigen Informationen vom Arbeitgeber
rechtzeitig und umfassend zu erhalten.
Ein ausführliches Info findet sich
hier
|
Bildungsstandards und Kompetenzen
(15.2.2010) |
Nach dem Willen der KMK wird der deutsche Lehrer
in Zukunft den Erwerb von Kompetenzen in den Mittelpunkt seines
mühseligen Schaffens stellen. Bildungsstandards definieren dazu Inhalte in
"Kerncurricula". Das meint vereinfacht gesagt: weniger Stoff, mehr
Fertigkeitentraining.
Die für das kommende Schuljahr vorgesehene
Einführung der Bildungsstandards (im Verwaltungsjargon schon zu BiSta
verkürzt) klappt aber noch nicht. Das IQ muss nacharbeiten, daher wird das
Ganze um ein Jahr verschoben.
Was bedeutet das für die Arbeit an den
Schulen?
1 Fachkonferenzen im Mai/Juni?
Der Zeitplan sieht vor, dass die
Fachkonferenzen im Mai/Juni 2010 sich mit den Entwürfen beschäftigen und
ggflls Rückmeldungen geben.
Der GPR hat darauf hingewiesen, dass dieser Zeitraum kurz vor den
Sommerferien denkbar ungeeignet für eine tiefergehende Auseinandersetzung
mit den "Kerncurricula" sei.
Die Schulamtsleitung sieht das genauso, im HKM sehe man aber keine
Alternativen.
(Vielleicht ist aber eine "tiefergehende Auseinandersetzung" auch nicht
gerade das, was man höheren Orts will, gell?)
2 Schulung - Schulung -
Schulung ?
Ungeachtet der Tatsache, dass die
Bildungsstandards noch nicht im Umlauf sind wird bereits kräftig für die
Teilnahme von KollegInnen an Fortbildungsmaßnahmen zum kompetenzorientierten
Unterricht geworben. Kompetente kompetenzorientierte FachberaterInnen stehen
bereit und warten auf Abruf durch die Schulen.
Dabei wird offenbar von einigen
übereifrigen Schulleitungen der Eindruck erweckt, das Schulamt verpflichte
die Fachkonferenzen per Ordre de Mufti zur Teilnahme an den teilweise recht
zeitaufwändigen Fortbildungen.
Das ist natürlich falsch.
Über das eigene Fortbildungsportfolio darf der/die hessische LehrerIn noch
selbst bestimmen.
ALLERDINGS: Wenn die Fachkonferenz die
gemeinsame Durchführung solcher Fortbildungen beschließt, dann ist der
Einzelne mit verhaftet.
Für intensivere inhaltliche
Auseinandersetzung empfiehlt sich der Aufsatz von Prof. Jochen Krautz:
"Bildung als Anpassung". Vorsicht: Der Artikel ist länger als eine Seite!
Download |
Landrat will Schulamt übernehmen
7.11.09 |
"Modern und kostengünstig" sei seine Idee, die
Schulverwaltung ganz dem Landratsamt zu unterstellen. Solche und ähnliche
nichtssagende Leerformeln findet man viele, wenn man liest wie Wilkes seinen
"Modellversuch", den er bereits dem HKM vorgelegt hat, begründet.
Mit dem Jargon der Unternehmensberater verdeckt
er nur mühsam den Wunsch eines offenbar nicht ausgelasteten Landrats nach
Machtzuwachs. Ob das wirklich die Reform ist, die wir gerade brauchen, darf
bezweifelt werden.
Dokumtation:
BA vom 10.Okt:
"Kreis will Schulen komplett in seiner Hand"
BA vom 30.Okt:
"Das Modell hat uns gerade noch gefehlt"
BA vom 31.10.:
"Verwaltung aus einem Guss ist sinnvoll"
BA vom 5.11.:
"Bürokratismus könnte eher noch stärker werden"
BA vom 7.11.:
Der Landrat lässt nicht locker...
|
Änderungen
bei der Probezeit für Beamte
Verkürzung der Probezeit aufgrund guter Leistungen
entfällt!
...gilt auch für im Dienst befindliche Beamte, die ihre
Probezeit noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben! |
Durch § 10 Abs.1 Zif. 2 HBG in der Fassung des HBRAnpG
entfallen die bisherigen Regelungen unterschiedlicher Regelprobezeiten für
die Laufbahnen des gehobenen und des höheren Dienstes. Die Probezeit beträgt
einheitlich drei Jahre. Da die allgemeinen laufbahnrechtlichen Regelungen im
Bereich der Lehrkräfte entsprechend angewendet werden, bedeutet dies, dass
auch für alle Lehrämter die Probezeit einheitlich drei Jahre beträgt.
Geändert haben sich auch die Regelungen zu einer möglichen
Verkürzung der Regelprobezeit. Die bisher in § 25 HBG vorgesehene
Möglichkeit einer Verkürzung der Probezeit aufgrund guter Leistungen
entfällt. Dafür wird die Möglichkeit eröffnet, bei hervorragenden
Leistungen in Zukunft eine Beförderung bereits vor Ablauf der Probezeit
erfolgen kann (§ 19 Abs.3 HBG).
Eine Verkürzung der Probezeit durch „Anrechnung
gleichwertiger Zeiten“ vor der Einstellung bleibt im bisherigen Umfang
erhalten.
Aufgrund der im Gesetz getroffenen Übergangsregelung gilt
dies auch für im Dienst befindliche Beamte, die ihre Probezeit noch nicht
erfolgreich abgeschlossen haben. Für Lehrkräfte, für die bei Einstellung
noch eine Regelprobezeit von zwei Jahren galt (Lehrämter für Grundschule,
Haupt- und Realschule, Förderschule), verlängert sich die Probezeit auf drei
Jahre. Ebenso entfällt die Möglichkeit einer vorzeitigen
Lebenszeitverbeamtung aufgrund guter Leistungen.
Mit Ärger und Unverständnis haben insbesondere
diejenigen Kolleginnen und Kollegen reagiert, deren vorzeitige
Lebenszeitverbeamtung in den letzten Wochen und Monaten bereits eingeleitet
worden ist und die jetzt die Mitteilung erhalten haben, dass das Verfahren
zur vorzeitigen Lebenszeitverbeamtung gestoppt werden müsse, weil nach dem
1. April 2009 eine vorzeitige Lebenszeitverbeamtung aufgrund guter
Leistungen nicht mehr möglich sei.
Die Rechtsstelle der GEW-Hessen prüft, ob
dagegen rechtlich vorgegangen werden kann, ist aber skeptisch.
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Änderung zur Pflichtstunden-verordnung für
Schwerbehinderte |
Die Änderung der PFLSTDVO für Schwerbehinderte
finden sich im gelben Downloadbereich rechts.
Die dort herunterladbare Information ging an
alle Schulleitungen. |
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PR-Wahlen 2012
Gesamtpersonalrat
Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und
Lehrer beim Staatlichen Schulamt für den Kreis Bergstraße und den
Odenwaldkreis.
Vors: Tony Schwarz
Sprechst: Dienstags 14.00 - 16.00 Uhr und n.V.
Weiherhausstr. 8c
64646 Heppenheim
Raum 109
tel: 06252-9964-207
fax:06252-9964-150
Download
Betriebliches Eingliederungs-management (BEM)
download |
Ziel- und
Leistungsvereinbarungen:
VGH-Beschluss zu den Beteiligungsrechten der Personalräte
download |
Lebensarbeitszeitkonto
Info der Rechtsstelle GEW-Hessen
download |
Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung von
Angestellten im TV-H
download |
Ferientermine
Schuljahre 2011-2017
download |
Erlass
"Weiterbeschäftigung befristeter BAT-Beschäftigter"
download |
Änderung PflVO Schwerbehinderte
download |
VG-Urteil
zur Mitbestimmung von Schulpersonalräten bei U-Plus
download |
U-Plus
Mustertext für Schulpersonalräte
download |
Schulleitungsdeputat in der neuen PflichstundenVO
download |
Dienstvereinbarung zum Fortbildungsbudget
download |
Dienstvereinbarung Teilzeit:
download |
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