Sparmaßnahmen an den Seminaren gefährden die Ausbildung
Der Personalrat des
Studiensemínars GHRF in Frankfurt schlägt Alarm.
In einem offenen Brief an
die Kultusministerin macht er deutlich, was die
Sparmaßnahmen in der Lehrerausbildung mit sich bringen:
"Sehr geehrte Frau
Kultusministerin,
sehr geehrte Damen und Herren ,
die Sparmaßnahmen im Bildungssektor, die aus dem
Hessischen Kultusministerium nur zögerlich an die
Öffentlichkeit sickern, treffen zur Zeit drastisch die
Ausbildung junger Lehrkräfte in Hessen. Betroffen sind
nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer im
Vorbereitungsdienst durch die zeitliche Verkürzung bei
erhöhtem Arbeitspensum und wegfallende Beratung durch
Mentoren/innen sowie Ausbildungsleiter/innen. Die
Studienseminare aller Schulformen sollen unter erheblich
schlechteren Arbeitsbedingungen ..."
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Neue UVO: Der
Arbeitsdruck wird erhöht
Aus
informierten Kreisen ist zu erfahren, dass die Neufassung
der Umsetzungsverordnung (UVO) für das HLBG für die
Berechnung der Arbeitszeit der Ausbilderinnen und Ausbilder
offenbar erhebliche Verschlechterungen vorsieht also de
facto eine Erhöhung der Arbeitszeit der Ausbilder.
Gleichzeitig sollen Ausbilderstellen gekürzt und
Ausbildungsaufträge nicht verlängert werden.
Ferner wird auch an der
Anrechnung der LIV für die Schulen herumgeschraubt. Offenbar
soll der Anrechnungsfaktor spürbar erhöht werden. Irgendwie
wird man die versprochene 105%ige Lehrerzuweisung schon
zusammenlügen.
g = 2 x n1 + 3 x n2
Nach der zweiten Staatsprüfung
kommt (vielleicht) die Einstellung in den Schuldienst.
Diese wird geregelt durch den Einstellungserlass. Dort finden
sich insbesondere die Bestimmungen über das ´"Schulbezogene
Ausschreibungsverfahren", das "Ranglistenverfahren" und über die
Gewichtung der Noten aus den beiden Staatsprüfungen. Der
aktuelle Einstellungserlass findet sich im Downloadbereich in
der rechten Spalte.
Abschlussnoten 1. Staatsexamen
Rechtliche Überprüfung der Umrechnung der
erreichten Punktzahl in einer Examensnote gemäß Anlage zu den §§
29 Abs. 7 und 50 Abs. 4 HLbG Rechtsschutz im Zusammenhang mit
der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst
Das Problem
Zurzeit legt zum ersten Mal eine
namhafte Anzahl von Studentinnen und Studenten die 1.
Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder an Haupt- und
Realschulen nach den Bestimmungen des Hessischen
Lehrerbildungsgesetzes (HLbG) ab. Zuvor hat es nur vereinzelt
vorgezogene Prüfungen nach diesen Bestimmungen gegeben.
Seit langem gibt es erhebliche
Kritik am Modus der Umrechnung der erreichten Punktzahl in einer
Examensnote gem. Anlage zu den §§ 29 Abs. 7 und 50 Abs. 4 HLbG.
Der Kern der Kritik besteht darin, dass die errechnete Note das
Ergebnis der Prüfung nicht korrekt wiedergebe, sondern in fast
allen Fällen abwerte. Überprüft man die in der Tabelle
vorgenommenen Umrechnungen, so ergibt sich, dass diese Kritik im
Ergebnis zutreffend ist....
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