Kürzungen der LIV-Stellen zum 1.11.2011
Schon zum
1.11. soll ein Teil der freien LiV-Stellen (über 300) nicht
wiederbesetzt werden. Damit wird die beabsichtigte Kürzung
der Ausbildungsstellen im Haushalt 2012 schon jetzt
eingeleitet. Da zu dem Einstellungstermin gleichzeitig die
Bewerberzahlen gestiegen sind, kommt es zu einer erheblichen
Zahl von Absagen und zum Anstieg der Wartelisten. Erstmals
seit langer Zeit konnten Bewerber mit dem Lehramt Berufliche
Schulen nicht alle ein Einstellungsangebot erhalten sowie
Bewerber mit den Mangelfächern Physik und Chemie beim
Lehramt HR. Beim LA Gymnasien zeichnen sich mit manchen
Fächern Wartezeiten bis zu zwei Jahren ab.
Da Lehramtsstudierende
einen rechtlich gesicherten Anspruch auf das Referendariat
haben, bedeutet dieses Vorgehen nur ein Verschieben der
Ausgaben nach hinten - vielleicht will man das dann der
Nachfolgeregierung überlassen? Die muss dann auch
damit fertig werden, dass inzwischen die Ausbilderstellen an
den Seminaren massiv abgebaut wurden (s.u.)
Offenbar geht es nur noch
darum, vordergründig die Sparziele der Hessischen
Landesregierung zu erreichen.
Die GEW-Hessen wird an den
Hochschulen Konferenzen für Lehramtsstud. durchführen, um
für eine Kundgebung in Wiesbaden zu mobilisieren.
Neue UVO: Der
Arbeitsdruck wird erhöht
Aus
informierten Kreisen ist zu erfahren, dass die Neufassung
der Umsetzungsverordnung (UVO) für das HLBG für die
Berechnung der Arbeitszeit der Ausbilderinnen und Ausbilder
offenbar erhebliche Verschlechterungen vorsieht also de
facto eine Erhöhung der Arbeitszeit der Ausbilder.
Gleichzeitig sollen Ausbilderstellen gekürzt und
Ausbildungsaufträge nicht verlängert werden.
Ferner wird auch an der
Anrechnung der LIV für die Schulen herumgeschraubt. Offenbar
soll der Anrechnungsfaktor spürbar erhöht werden. Irgendwie
wird man die versprochene 105%ige Lehrerzuweisung schon
zusammenlügen.
Rechtliche Überprüfung der Umrechnung der
erreichten Punktzahl in einer Examensnote gemäß Anlage zu den §§
29 Abs. 7 und 50 Abs. 4 HLbG Rechtsschutz im Zusammenhang mit
der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst
Zurzeit legt zum ersten Mal eine
namhafte Anzahl von Studentinnen und Studenten die 1.
Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder an Haupt- und
Realschulen nach den Bestimmungen des Hessischen
Lehrerbildungsgesetzes (HLbG) ab. Zuvor hat es nur vereinzelt
vorgezogene Prüfungen nach diesen Bestimmungen gegeben.
Seit langem gibt es erhebliche
Kritik am Modus der Umrechnung der erreichten Punktzahl in einer
Examensnote gem. Anlage zu den §§ 29 Abs. 7 und 50 Abs. 4 HLbG.
Der Kern der Kritik besteht darin, dass die errechnete Note das
Ergebnis der Prüfung nicht korrekt wiedergebe, sondern in fast
allen Fällen abwerte. Überprüft man die in der Tabelle
vorgenommenen Umrechnungen, so ergibt sich, dass diese Kritik im
Ergebnis zutreffend ist....
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