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Junge GEW

Kürzungen der LIV-Stellen zum 1.11.2011                                             

Schon zum 1.11. soll ein Teil der freien LiV-Stellen (über 300) nicht wiederbesetzt werden. Damit wird die beabsichtigte Kürzung der Ausbildungsstellen im Haushalt 2012 schon jetzt eingeleitet. Da zu dem Einstellungstermin gleichzeitig die Bewerberzahlen gestiegen sind, kommt es zu einer erheblichen Zahl von Absagen und zum Anstieg der Wartelisten. Erstmals seit langer Zeit konnten Bewerber mit dem Lehramt Berufliche Schulen nicht alle ein Einstellungsangebot erhalten sowie Bewerber mit den Mangelfächern Physik und Chemie beim Lehramt HR. Beim LA Gymnasien zeichnen sich mit manchen Fächern Wartezeiten bis zu zwei Jahren ab.

Da Lehramtsstudierende einen rechtlich gesicherten Anspruch auf das Referendariat haben, bedeutet dieses Vorgehen nur ein Verschieben der Ausgaben nach hinten - vielleicht will man das dann der Nachfolgeregierung  überlassen? Die muss dann auch damit fertig werden, dass inzwischen die Ausbilderstellen an den Seminaren massiv abgebaut wurden (s.u.)

Offenbar geht es nur noch darum, vordergründig die Sparziele der Hessischen Landesregierung zu erreichen.

Die GEW-Hessen wird an den Hochschulen Konferenzen für Lehramtsstud. durchführen, um für eine Kundgebung in Wiesbaden zu mobilisieren.

Neue UVO: Der Arbeitsdruck wird erhöht                                                  

Aus informierten Kreisen ist zu erfahren, dass die Neufassung der Umsetzungsverordnung (UVO) für das HLBG für die Berechnung der Arbeitszeit der Ausbilderinnen und Ausbilder offenbar erhebliche Verschlechterungen vorsieht  also de facto eine Erhöhung der Arbeitszeit der Ausbilder. Gleichzeitig sollen Ausbilderstellen gekürzt und Ausbildungsaufträge nicht verlängert werden.

Ferner wird auch an der Anrechnung der LIV für die Schulen herumgeschraubt. Offenbar soll der Anrechnungsfaktor spürbar erhöht werden. Irgendwie wird man die versprochene 105%ige Lehrerzuweisung schon zusammenlügen.

g = 2 x n1 + 3 x n2                                                                    

Nach der zweiten Staatsprüfung kommt (vielleicht) die Einstellung in den Schuldienst.
Diese wird geregelt durch den Einstellungserlass. Dort finden sich insbesondere die Bestimmungen über das ´"Schulbezogene Ausschreibungsverfahren", das "Ranglistenverfahren" und über die Gewichtung der Noten aus den beiden Staatsprüfungen. Der aktuelle Einstellungserlass findet sich im Downloadbereich in der rechten Spalte.

Abschlussnoten 1. Staatsexamen                                      

Rechtliche Überprüfung der Umrechnung der erreichten Punktzahl in einer Examensnote gemäß Anlage zu den §§ 29 Abs. 7 und 50 Abs. 4 HLbG Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst

Das Problem

Zurzeit legt zum ersten Mal eine namhafte Anzahl von Studentinnen und Studenten die 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder an Haupt- und Realschulen nach den Bestimmungen des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG) ab. Zuvor hat es nur vereinzelt vorgezogene Prüfungen nach diesen Bestimmungen gegeben.

Seit langem gibt es erhebliche Kritik am Modus der Umrechnung der erreichten Punktzahl in einer Examensnote gem. Anlage zu den §§ 29 Abs. 7 und 50 Abs. 4 HLbG. Der Kern der Kritik besteht darin, dass die errechnete Note das Ergebnis der Prüfung nicht korrekt wiedergebe, sondern in fast allen Fällen abwerte. Überprüft man die in der Tabelle vorgenommenen Umrechnungen, so ergibt sich, dass diese Kritik im Ergebnis zutreffend ist....

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Gegen Vereinzelung - wir bieten Gemeinsamkeit

Die Junge GEW-Bergstraße trifft sich am zweiten Montag eines Monats (außer in den Ferien) in der Stadtmühle Bensheim,  jeweils um 19.30 Uhr.


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Download

 

Einstellungserlass vom 15.3.2010
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Info der Landesrechtstelle, GEW-Hessen, zu den Abschlussnoten im 1. Staatsexamen
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